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Ihre Zuwendung an das Nürnberger Rote Kreuz ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig.

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Seit dem Steuerjahr 2021 benötigen Sie für das Finanzamt für Spenden unter 300 € keine Spendenquittung mehr. Die Finanzämter akzeptieren einen vereinfachten Nachweis, z.B.  eine Buchungsbestätigung der Überweisung.  Uns hilft das Verwaltungs- und Versandkosten zu sparen, was wiederum dem Projekt zu Gute kommt. Auf Anforderung stellen wir Ihnen aber gerne eine Bescheinigung aus.

Sollten Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, bitten wir um folgende Angaben:

  • Vorname, Nachname
  • Anschrift: Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort
  • Mitglieds-/ Spendennummer (falls vorhanden)

Bitte beachten: bei Spenden über 300 € benötigen wir Ihre Angaben, um eine Zuwendungsbestätigung ausfüllen zu können.  Bitte daher auf Ihrer Überweisung angeben.