Katastrophenschutz
Die Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr von Gefahren und Schäden bei Katastrophen bzw. Großschadensereignissen sind auf gesetzlicher Basis geregelt.
Die Szenarien und Situationen für Katastrophen sind vielfältig. Ob durch Extremwetterlagen, einem Zugunglück, einem größeren Unfallgeschehen, einem Bombenfund oder Brand einer Industriehalle - in all diesen Fällen ist eine Notfall- und Gefahrensituation gegeben, die allein durch hauptamtliche Einsatzkräfte nicht bewältigt werden kann.
Unser Auftrag
Für den Katastrophenschutz sind in Bayern in erster Linie die Katastrophenschutzbehörden zuständig. Das Bayerische Rote Kreuz ist hierbei nicht nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern als auch Hilfsorganisation und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege zur Katastrophenhilfe verpflichtet.
Abgesehen davon sehen wir es jedoch auch gemäß unserer Satzung und gemäß der Ordnungen unserer Gemeinschaften als unsere Aufgabe an im Katastrophenfall tätig zu werden.
Unsere Schnelleinsatzgruppen
Für einen zweckmäßigen und wirkungsvollen Einsatz im Katastrophenschutz hält unser Kreisverband folgende Schnelleinsatzgruppen (SEG) mit entsprechender personeller und materieller Ausstattung einsatzbereit vor: