Hinweise für betriebliche Ersthelfer
Unternehmen sind verpflichtet, betriebliche Ersthelfer aus- und fortbilden zu lassen und zu benennen. Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer der öffentlichen Hand) übernehmen die Lehrgangsgebühren. Hierbei sind jedoch verschiedene Verfahren zu beachten. Als Unternehmen betrieblicher Ersthelfer informieren Sie sich bitte bei Ihrem Unfallversicherungsträger.
Anmeldeformulare für die Kostenübernahme
Auf der Homepage der DGUV Fachbereich Erste Hilfe finden Sie die Ansprechpartner der einzelnen Unfallversicherungsträger sowie die benötigten Anmeldeformulare für Kostenübernahme: DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Hygienevorschriften müssen wir derzeit alle Teilnehmer mit einer persönlichen Schutzausrüstung ausstatten.
Achtung: Die hierfür anfallenden Kosten werden für betriebliche Ersthelfer von den Kostenträgern übernommen.
Achtung: Besonderheiten einiger Berufsgenossenschaften
Mitglieder der KUVB oder LUK
Wenn Sie über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) oder die BayerischeLandesunfallkasse (LUK) versichert sind, ist eine Anmeldung bei Ihrer Versicherung vor dem Lehrgang zusätzlich nötig. Sie erhalten eine Kostenübernahmeerklärung, die uns am Lehrgangstag zusammen mit der BG-Teilnehmerliste zu übergeben ist! Beachten Sie die Hinweise der BG!
Mitglieder der BGW
Wenn Sie über die BG für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) oder über die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versichert sind, müssen Sie Ihre Teilnehmer im Vorfeld bei Ihrer BG Online anmelden. Sie erhalten von Ihrer BG eine personalisierte Teilnehmerliste, die uns am Lehrgangstag ausgehändigt werden muss! Beachten Sie die Hinweise der BGW und die Hinweise der BGN!